Wahlprüfsteine der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe zur Bundestagswahl am 27. September 2009

Ausgefüllt von:
Herrn Uwe Beckmeyer,
SPD,
56 Bremen

Sorgen um die Zukunft des Sozialstaats

Die gegenwärtige und voraussichtlich auch noch länger andauernde globale Banken- und Wirtschaftskrise ist eine Herausforderung an die Gesellschaft. Wird sie am Gebot der Solidarität festhalten? Wird sie diesem Gebot gerecht werden können? Bereits jetzt haben viele Mitbürger ihren Arbeitsplatz verloren oder müssen um ihn bangen. Aber auch die Menschen, die auf Hilfen und Nachteilsausgleiche angewiesen sind und entsprechende Sozialleistungen beziehen, sorgen sich. Werden sie demnächst einer rigorosen Sparpolitik zum Opfer fallen? Werden sie künftig allein gelassen?

A. Blindengeld und andere Nachteilsausgleiche

Die für blinde Menschen wichtigste Sozialleistung in Deutschland ist das (inzwischen wieder) in allen Bundesländern gewährte Landesblindengeld. Es dient dem Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen zur Finanzierung von Hilfsmitteln, von Blindenschriftbüchern und vor allem der notwendigen Assistenz im Haushalt, beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, Behördengängen, bei Reisen etc.

Die Höhe des Blindengeldes schwankt je nach Finanzkraft der Bundesländer ganz erheblich. Das halten wir für sozial ungerecht, weil die blindheitsbedingten Mehraufwendungen dem Grunde nach von Flensburg bis Garmisch sowie von Aachen bis Cottbus gleich hoch sind.

Wir fordern deshalb eine einheitliche und stabile Regelung auf Bundesebene. In diese Regelung gehört, so meinen wir, auch ein abgestuftes Blindengeld für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung, wie es zur Zeit nur in sechs Bundesländern (Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) vorgesehen ist, sowie ein Nachteilsausgleich für andere Behindertengruppen.

Wir fragen Sie:

Antwort: Ja
Ergänzung:
Wir wollen ein einkommensunabhängiges Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen schaffen. Dazu werden wir die Leistungen zur Rehabilitation nach dem SGB IX, die Eingliederungshilfen aus dem SGB XII und anderen Sozialleistungsgesetzen sowie diverse Landesgesetzen zusammenzufassen. Die daraus gezahlte Leistung soll ein Teilhabegeld sein, das bedarfsgerecht und aus einer Hand gezahlt wird. Dabei wollen wir sicherstellen, dass behinderte Menschen nicht weniger Leistungen erhalten als zuvor.
keine Antwort
Ergänzung:
Ich möchte hier auf meine Antwort zu Frage 1 verweisen.

B. Berufliche Teilhabe und Qualifizierung

Blinde und sehbehinderte Menschen haben es schwer, einen geeigneten Ausbildungs- oder Studienplatz zu finden und nach Ausbildungsende einen Arbeitsplatz zu bekommen. Um konkurrenzfähig zu sein, müssen sie sich maximal qualifizieren können. Dabei brauchen sie spezielle Unterstützung und Beratung. Diese können in der notwendigen Qualität nur von besonderen Experten und Know-how Zentren geleistet werden. Sicherzustellen sind deshalb:

Wir meinen, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in den Artikeln 27, 24 Abs. 5 und 26 gebietet, die oben genannten Forderungen umzusetzen.

Wir fragen Sie:

Antwort: Ja
Ergänzung:
Wir werden konsequent unsere Politik zur vollen Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen fortsetzen. Daher ist für uns die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem sog. ersten Arbeitsmarkt von besonderer Bedeutung. Aus- und Weiterbildung über den ersten berufsqualifizierenden Schulabschluss hinaus sind dabei für uns unabdingbar. Wir werden weiter entsprechende Strukturen fördern und, soweit dies möglich ist, finanzielle Unterstützung bieten; zu nennen ist hier zum Beispiel das Meister-BAföG. Sollten dabei Mehrkosten anfallen, ist sicherzustellen, dass diese der Aus- oder Weiterbildung nicht entgegenstehen. Das Persönliche Budget für die Teilhabe am Arbeitsleben soll künftig so gestaltet werden, dass es viel häufiger als bisher eingesetzt werden kann, z.B. bei Hilfen zum Übergang von der Werkstatt in einen Betrieb, bei der Assistenz am Arbeitsplatz, bei Praktika und Job-Coaching, bei Maßnahmen der Berufsvorbereitung etc. Insbesondere werden wir auf flächendeckende Vereinbarungen zwischen Leistungs- und Kostenträgern drängen, die eine bundeseinheitliche und verlässliche Inanspruchnahme ermöglicht. Sie sollen mit neuen Konzepten und in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Eingliederungshilfe, den Integrationsdiensten und den Integrationsfachdiensten die Qualifizierung ihrer Beschäftigten verbessern, damit möglichst vielen Beschäftigten dort der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt.
Antwort: Ja
Ergänzung:
Mit dem Inkrafttreten des SGB IX wurden die Rehabilitationsträger verpflichtet, ein flächendeckendes Netz an Gemeinsamen Servicestellen einzurichten, die behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen beraten und unterstützen. Regionale Beratungsteams gibt es auch in Bremen und Bremerhaven. Den Aufbau paralleler Strukturen halte ich nicht für sinnvoll. Unser Ziel ist es gerade, Menschen mit Behinderungen künftig eine zentrale Anlaufstelle für Leistungen zu bieten und den Verschiebebahnhof zwischen den Rehabilitationsträgern zu beenden. Wir wollen daher die Gemeinsamen Servicestellen weiter stärken. Dazu gehört auch, dass die Rehabilitationsträger künftig enger mit diesen Stellen kooperieren. Parallel dazu werden wir das gegliederte System der Rehabilitationsträger vereinfachen. Die im SGB IX vorgesehenen regionalen Arbeitsgemeinschaften der Rehabilitationsträger werden wir konsequent umsetzen. Nur dort, wo diese Strukturen den speziellen Bedürfnissen nicht gerecht werden können, sollten parallele Strukturen geschaffen werden.
Antwort: Ja
Ergänzung:
Die bisherigen Erfolge spezieller beruflicher Bildungseinrichtungen müssen für uns der Maßstab bei der Schaffung neuer beruflicher Bildungseinrichtungen sein. Ein Zurück dahinter darf es nicht geben. Solange dies nicht gewährleistet ist, sind spezielle berufliche Bildungseinrichtungen auch in Zukunft in angemessenem Umfang finanziell zu unterstützen.

C. Schulbildung

Um einem blinden oder sehbehinderten Kind den Besuch der allgemeinen oder einer Förderschule zu ermöglichen, bedarf es nicht nur des Einsatzes qualifizierter Pädagogen. Es müssen hinzu kommen: Die je nach Einzelfall erforderliche Hilfsmittelausstattung, die Bereitstellung und Finanzierung von Assistenz für die Begleitung und Unterstützung, und - besonders wichtig bei sinnesbehinderten Schülerinnen und Schülern - eine adäquate Medienversorgung sowie Schulungen in Orientierung und Mobilität und in den so genannten lebenspraktischen Fertigkeiten. Die in Frage stehenden Leistungen werden von verschiedenen Trägern erbracht bei oft unklaren Zuständigkeiten. Soweit die Sozialhilfe die Leistungen trägt, wird nur ein Teil der Leistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern erbracht, für andere Leistungen gelten die niedrigen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe.

Zudem werden in den Bundesländern – je nach Gesetzes- und Finanzlage – sehr unterschiedliche Unterstützungsdienste und -umfänge bereitgestellt. Im Ergebnis folgt die schulische Bildung blinder und sehbehinderter Kinder nur zu oft dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und nicht den Fragen nach Bildungspotentialen, Qualität und Chancengleichheit.

Die derzeitige Rechtslage steht unseres Erachtens im Widerspruch zu Artikel 24 der UN-Konvention, wonach behinderte Kinder nicht wegen ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen.

Wir erkennen hier dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundes- und Länderebene.

Wir fragen sie:

Antwort: Ja
Ergänzung:
Wir wollen Teilhabe von Anfang an, gemeinsames Leben und Lernen für Kinder und junge Menschen von der Krippe bis zur beruflichen Ausbildung häufiger als bisher ermöglichen. Denn dies ist die beste Vorsorge gegen Vorurteile und Diskriminierung. Da die Schulpolitik vorrangig Ländersache ist, kann der Bund nur zusammen mit den Ländern erfolgreich sein. In Bremen und Bremerhaven haben wir hier schon viel erreicht. Das Land Bremen ist das erste Bundesland, das die UN-Konvention zur vollständigen Integration behinderter Menschen in einem Gesetz festschreibt. Und: Behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler erhalten künftig gemeinsamen Unterricht. So sieht es das neue Schulgesetz vor. Damit übernimmt Bremen bundesweit eine Vorreiterrolle. Wir als SPD wollen ein Bildungssystem, in dem alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam lernen und leben, ihre individuellen Fähigkeiten entwickeln, Lebenserfahrungen austauschen und das selbstverständliche Zusammenleben erfahren. Für die Zukunft wird es entscheidend sein, die allgemeinen Schulen so zu verändern, dass behinderte Kinder auch dort die erforderlichen sonderpädagogischen Förderstrukturen haben. Dazu gehören auch kleinere Klassen, die letztlich die schulische Situation aller Kinder verbessern. Wir als SPD werden einen Nationalen Aktionsplan vorlegen, der Handlungsfelder und Maßnahmen im Bund, in den Ländern und Kommunen definiert. Dafür wollen wir einen konkreten Zeitplan festlegen.
Keine Antwort
Ergänzung:
Ich möchte hier auf meine Antwort zu Frage 6 verweisen.

D. Schulung blinder und sehbehinderter Menschen in lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF)

In Art. 24 Abs. 3 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen heißt es: "Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erreichen."

Wir sind der Auffassung, dass Deutschland diesen von der UN-Konvention erteilten Auftrag derzeit nicht erfüllt, weil ausschließlich sozialhilfebedürftigen Behinderten eine Schulung in lebenspraktischen Fähigkeiten gewährt wird.

Im Sozialgesetzbuch IX ordnet § 26 Abs. 3 Nr. 6 zwar das "Training lebenspraktischer Fähigkeiten" den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu; jedoch sind die gesetzlichen Krankenkassen wegen des Vorbehalts des § 7 Satz 2 SGB IX zu einer entsprechenden Leistung weder verpflichtet noch bereit. Unsere Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Spitzenverbänden der Krankenkassen haben in den letzten Jahren leider keine befriedigende Lösung gebracht.

Nach wie vor erhält nur ein verschwindend kleiner Teil der jährlich neu erblindeten Menschen in Deutschland die für die gesellschaftliche Teilhabe unverzichtbare Rehabilitation.

Dies ist um so gravierender, weil 70 % der Betroffenen ihr Sehvermögen im Seniorenalter einbüßen, so dass für sie keine berufliche Rehabilitation mehr in Betracht kommt.

Wir fragen Sie:

Antwort: Nein
Ergänzung:
Wir müssen Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erlernen, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gesellschaft zu erleichtern. Dabei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus meiner Sicht über ein Teilhabegeld am besten gelöst würde. Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Dazu gehört auch, Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Vermittlung von lebenspraktischen Fertigkeiten zur Pflichtleistung der Kassen zu machen, hieße die Versichertengemeinschaft zu überfordern.

E. Taubblinde und Hörsehbehinderte

Taubblinde und hörsehbehinderte Menschen, die sich besonderer Kommunikationsformen bedienen und/oder zur Informationsvermittlung auf spezielle Dolmetscher angewiesen sind, haben bei Behörden und Gerichten und im Gesundheitsbereich Anspruch auf die gebotenen Hilfen. Jedoch im privaten Bereich, das heißt im alltäglichen Leben und in der Freizeit, beschränkt sich der Anspruch gemäß § 57 SGB IX auf Einsätze "aus besonderem Anlass" und dieser Anspruch steht auch nur sozialhilfebedürftigen Betroffenen zu.

Dagegen fordert Art. 19 der UN-Konvention die Gewährleistung der "persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist."

Wir fragen Sie:

Keine Antwort
Ergänzung:
Sicherlich wäre die Aufnahme eines eigenen Merkmals Tbl im Schwerbehindertenausweis ein wichtiges Signal und eine Anerkennung der besonders schwierigen Situation von gleichzeitig tauben und blinden Menschen. Es stellt sich aber die Frage, welchen Nutzen ein solches eigenes Merkmal in der Praxis tatsächlich hat. Beim Teilhabegeld gilt es zunächst zu klären, wie dieses grundsätzlich ausgestaltet sein könnte.
Antwort: Ja
Ergänzung:
Ohne Taubblindenassistenten ist die besonders schwierige Lebenssituation von Taubblinden nicht zu bewältigen. Daher unterstütze ich diese Forderung.