Wahlprüfsteine der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe zur Bundestagswahl am 27. September 2009

Ausgefüllt von:
Herrn Herbert Frankenhauser,
CSU,
München-Ost

Sorgen um die Zukunft des Sozialstaats

Die gegenwärtige und voraussichtlich auch noch länger andauernde globale Banken- und Wirtschaftskrise ist eine Herausforderung an die Gesellschaft. Wird sie am Gebot der Solidarität festhalten? Wird sie diesem Gebot gerecht werden können? Bereits jetzt haben viele Mitbürger ihren Arbeitsplatz verloren oder müssen um ihn bangen. Aber auch die Menschen, die auf Hilfen und Nachteilsausgleiche angewiesen sind und entsprechende Sozialleistungen beziehen, sorgen sich. Werden sie demnächst einer rigorosen Sparpolitik zum Opfer fallen? Werden sie künftig allein gelassen?

A. Blindengeld und andere Nachteilsausgleiche

Die für blinde Menschen wichtigste Sozialleistung in Deutschland ist das (inzwischen wieder) in allen Bundesländern gewährte Landesblindengeld. Es dient dem Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen zur Finanzierung von Hilfsmitteln, von Blindenschriftbüchern und vor allem der notwendigen Assistenz im Haushalt, beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, Behördengängen, bei Reisen etc.

Die Höhe des Blindengeldes schwankt je nach Finanzkraft der Bundesländer ganz erheblich. Das halten wir für sozial ungerecht, weil die blindheitsbedingten Mehraufwendungen dem Grunde nach von Flensburg bis Garmisch sowie von Aachen bis Cottbus gleich hoch sind.

Wir fordern deshalb eine einheitliche und stabile Regelung auf Bundesebene. In diese Regelung gehört, so meinen wir, auch ein abgestuftes Blindengeld für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung, wie es zur Zeit nur in sechs Bundesländern (Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) vorgesehen ist, sowie ein Nachteilsausgleich für andere Behindertengruppen.

Wir fragen Sie:

Antwort: Ja
keine Ergänzung eingetragen
Antwort: Bundesleistungsgesetz
Ergänzung:
CDU und CSU treten für eine solidarische Gesellschaft ein. Leistungen, die Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderungen erhalten, sind keine Almosen sondern Nachteilsausgleiche. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Ausgleiche weiter geleistet und – wo möglich – ausgebaut werden. CDU und CSU sprechen sich seit langem für ein eigenständiges, bedarfsdeckendes Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen aus. Hierzu müssen jedoch zunächst etliche Fragen geklärt werden, beispielsweise welche Leistungen in einem Teilhabesicherungsgesetz berücksichtigt werden sollen, wie sichergestellt werden kann, dass Betroffene tatsächlich bedarfsgerechte Leistungen erhalten und wie die Zusammenarbeit unterschiedlicher Leistungsträger funktionieren kann. Hierbei ist auch die Frage zu klären, ob und inwieweit das Landesblindengeld mit einbezogen werden kann, um eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen. Wichtig ist, neben einem eigenständigen Leistungsgesetz, dass Leistungen mehr als bisher die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unterstützen. Beispielsweise muss die Eingliederungshilfe zukünftig so eingesetzt werden, dass Leistungen dem Menschen mit Behinderungen folgen und nicht umgekehrt. Es sollen demnach zukünftig weniger die Einrichtungen unmittelbar unterstützt werden als vielmehr die Betroffenen. Das Persönliche Budget soll nach unserer Auffassung möglichst weitreichend eingesetzt werden können. Es gewährt ein Höchstmaß an selbstbestimmter Teilhabe. Leider haben viele Betroffene Bedenken, häufig weil sie nicht richtig beraten werden. Wir wollen deshalb die „Gemeinsamen Servicestellen“ so gestalten, dass sie ihren Namen verdienen und endlich Beratung und Unterstützung aus einer Hand erfolgen.

B. Berufliche Teilhabe und Qualifizierung

Blinde und sehbehinderte Menschen haben es schwer, einen geeigneten Ausbildungs- oder Studienplatz zu finden und nach Ausbildungsende einen Arbeitsplatz zu bekommen. Um konkurrenzfähig zu sein, müssen sie sich maximal qualifizieren können. Dabei brauchen sie spezielle Unterstützung und Beratung. Diese können in der notwendigen Qualität nur von besonderen Experten und Know-how Zentren geleistet werden. Sicherzustellen sind deshalb:

Wir meinen, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in den Artikeln 27, 24 Abs. 5 und 26 gebietet, die oben genannten Forderungen umzusetzen.

Wir fragen Sie:

Antwort: Nein
Ergänzung:
Diese Frage kann nicht alleine im Bund entschieden werden, da in Bildungsfragen die Bundesländerdie Verantwortung haben.
Antwort: Ja
keine Ergänzung eingetragen
Antwort: Ja
Ergänzung:
Bildung ist eine lebenslange Aufgabe. CDU und CSU setzen sich für eine qualitativ hochwertige Förderung blinder und sehbehinderter Menschen in der beruflichen Bildung und im Studium ein. Die Arbeitsverwaltung ist häufig immer noch nicht ausreichend auf blinde und sehbehinderte Arbeitssuchende eingestellt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es Mitarbeiter mit der notwendigen Kompetenz in der Beratung und Vermittlung geben wird. Anträge auf Hilfen müssen zeitnah bearbeitet werden. Gleiche Teilhabechancen im Bereich der Bildung dürfen nicht in der Schule enden. Studierende mit Behinderungen sollen die gleichen Bildungschancen haben wie Studierende ohne Behinderung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass spezielle berufliche Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen angemessen finanziert werden. Die sich über Jahre und teilweise Jahrzehnte entwickelte Kompetenz in Einrichtungen wie der blista muss erhalten bleiben. Bei der Ausbildung und Weiterbildung der blinden und sehbehinderten Menschen ist auf Betriebsnähe zu achten. CDU und CSU haben sich in den letzten Jahren dafür eingesetzt, die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen zu verbessern. Hiervon profitieren auch blinde und sehbehinderte Menschen. So haben wir einen Beschäftigungszuschuss voran getrieben, durch den auch viele langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz bekommen haben. Zudem haben wir dafür gesorgt, Integrationsämtern mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen mit denen sie schwerbehinderten Menschen zu einem Arbeitsplatz verhelfen und Arbeitsplätze sichern können. Hinzu kommen weitere Maßnahmen, wie ein erhöhter Ausbildungsbonus für neugeschaffene Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung und erhöhte Gutscheine für die Vermittlung schwerbehinderter Arbeitssuchender.

C. Schulbildung

Um einem blinden oder sehbehinderten Kind den Besuch der allgemeinen oder einer Förderschule zu ermöglichen, bedarf es nicht nur des Einsatzes qualifizierter Pädagogen. Es müssen hinzu kommen: Die je nach Einzelfall erforderliche Hilfsmittelausstattung, die Bereitstellung und Finanzierung von Assistenz für die Begleitung und Unterstützung, und - besonders wichtig bei sinnesbehinderten Schülerinnen und Schülern - eine adäquate Medienversorgung sowie Schulungen in Orientierung und Mobilität und in den so genannten lebenspraktischen Fertigkeiten. Die in Frage stehenden Leistungen werden von verschiedenen Trägern erbracht bei oft unklaren Zuständigkeiten. Soweit die Sozialhilfe die Leistungen trägt, wird nur ein Teil der Leistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern erbracht, für andere Leistungen gelten die niedrigen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe.

Zudem werden in den Bundesländern – je nach Gesetzes- und Finanzlage – sehr unterschiedliche Unterstützungsdienste und -umfänge bereitgestellt. Im Ergebnis folgt die schulische Bildung blinder und sehbehinderter Kinder nur zu oft dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und nicht den Fragen nach Bildungspotentialen, Qualität und Chancengleichheit.

Die derzeitige Rechtslage steht unseres Erachtens im Widerspruch zu Artikel 24 der UN-Konvention, wonach behinderte Kinder nicht wegen ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen.

Wir erkennen hier dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundes- und Länderebene.

Wir fragen sie:

Antwort: Nein
Ergänzung:
Auch diese Frage kann nur in Zusammenarbeit mit den Bundesländern zu einem (wünschenswerten) positiven Ergebnis geführt werden.
Antwort: Ja
Ergänzung:
CDU und CSU wollen gemeinsame Erziehung und Bildung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Familien, Tageseinrichtungen und Schulen. Der gleichberechtigte Zugang von Kindern mit Behinderungen zu Regelkindergärten und Regelschulen muss selbstverständlich werden, ohne dabei auf die sonderpädagogische Förderung zu verzichten. Bildung bleibt für CDU und CSU Ländersache, so wie es im Grundgesetz geregelt ist. Jedoch wächst die Notwendigkeit, in zentralen Handlungsfeldern nationale Ziele und abgestimmte Maßnahmen von Bund und Ländern zu verabreden. Wir wollen den Dialog mit den Ländern suchen, über die Möglichkeiten der inklusiven Erziehung von Kindern mit Behinderungen von Anfang an.

D. Schulung blinder und sehbehinderter Menschen in lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF)

In Art. 24 Abs. 3 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen heißt es: "Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erreichen."

Wir sind der Auffassung, dass Deutschland diesen von der UN-Konvention erteilten Auftrag derzeit nicht erfüllt, weil ausschließlich sozialhilfebedürftigen Behinderten eine Schulung in lebenspraktischen Fähigkeiten gewährt wird.

Im Sozialgesetzbuch IX ordnet § 26 Abs. 3 Nr. 6 zwar das "Training lebenspraktischer Fähigkeiten" den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu; jedoch sind die gesetzlichen Krankenkassen wegen des Vorbehalts des § 7 Satz 2 SGB IX zu einer entsprechenden Leistung weder verpflichtet noch bereit. Unsere Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Spitzenverbänden der Krankenkassen haben in den letzten Jahren leider keine befriedigende Lösung gebracht.

Nach wie vor erhält nur ein verschwindend kleiner Teil der jährlich neu erblindeten Menschen in Deutschland die für die gesellschaftliche Teilhabe unverzichtbare Rehabilitation.

Dies ist um so gravierender, weil 70 % der Betroffenen ihr Sehvermögen im Seniorenalter einbüßen, so dass für sie keine berufliche Rehabilitation mehr in Betracht kommt.

Wir fragen Sie:

Antwort: Ja
Ergänzung:
Die Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten, wie Essen, Haushaltsführung und Kommunikation, insbesondere für erblindete Menschen, ist aus unserer Sicht ein Thema eines bundeseinheitlichen Leistungsgesetzes. Hierbei muss auch geklärt werden, ob die Finanzierung über Sozialversicherungsbeiträge erfolgt oder über Steuern.

E. Taubblinde und Hörsehbehinderte

Taubblinde und hörsehbehinderte Menschen, die sich besonderer Kommunikationsformen bedienen und/oder zur Informationsvermittlung auf spezielle Dolmetscher angewiesen sind, haben bei Behörden und Gerichten und im Gesundheitsbereich Anspruch auf die gebotenen Hilfen. Jedoch im privaten Bereich, das heißt im alltäglichen Leben und in der Freizeit, beschränkt sich der Anspruch gemäß § 57 SGB IX auf Einsätze "aus besonderem Anlass" und dieser Anspruch steht auch nur sozialhilfebedürftigen Betroffenen zu.

Dagegen fordert Art. 19 der UN-Konvention die Gewährleistung der "persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist."

Wir fragen Sie:

Antwort: Ja
keine Ergänzung eingetragen
Antwort: Ja
Ergänzung:
Bei der Einführung neuer Merkzeichen stellt sich immer die Frage, inwiefern dies konkret die Situation der Betroffenen verbessert. Bereits heute können taubblinde Menschen beispielsweise die mit dem Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ verbundenen Nachteilsausgleiche geltend machen. Aus Sicht von CDU und CSU sollte gemeinsam mit den Betroffenen überlegt werden, welche gezielten Maßnahmen über die Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ hinaus mehr Teilhabe taubblinder Menschen ermöglichen. Diese Nachteilsausgleiche wären dann auch in einem Bundesleistungsgesetz zu regeln.