Wahlprüfsteine der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe zur Bundestagswahl am 27. September 2009

Ausgefüllt von:
Herrn Michael Link,
FDP,
Heilbronn

Sorgen um die Zukunft des Sozialstaats

Die gegenwärtige und voraussichtlich auch noch länger andauernde globale Banken- und Wirtschaftskrise ist eine Herausforderung an die Gesellschaft. Wird sie am Gebot der Solidarität festhalten? Wird sie diesem Gebot gerecht werden können? Bereits jetzt haben viele Mitbürger ihren Arbeitsplatz verloren oder müssen um ihn bangen. Aber auch die Menschen, die auf Hilfen und Nachteilsausgleiche angewiesen sind und entsprechende Sozialleistungen beziehen, sorgen sich. Werden sie demnächst einer rigorosen Sparpolitik zum Opfer fallen? Werden sie künftig allein gelassen?

A. Blindengeld und andere Nachteilsausgleiche

Die für blinde Menschen wichtigste Sozialleistung in Deutschland ist das (inzwischen wieder) in allen Bundesländern gewährte Landesblindengeld. Es dient dem Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen zur Finanzierung von Hilfsmitteln, von Blindenschriftbüchern und vor allem der notwendigen Assistenz im Haushalt, beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, Behördengängen, bei Reisen etc.

Die Höhe des Blindengeldes schwankt je nach Finanzkraft der Bundesländer ganz erheblich. Das halten wir für sozial ungerecht, weil die blindheitsbedingten Mehraufwendungen dem Grunde nach von Flensburg bis Garmisch sowie von Aachen bis Cottbus gleich hoch sind.

Wir fordern deshalb eine einheitliche und stabile Regelung auf Bundesebene. In diese Regelung gehört, so meinen wir, auch ein abgestuftes Blindengeld für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung, wie es zur Zeit nur in sechs Bundesländern (Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) vorgesehen ist, sowie ein Nachteilsausgleich für andere Behindertengruppen.

Wir fragen Sie:

Antwort: Ja
Ergänzung:
Liberale Politik für Menschen mit Behinderung ist Bürgerrechtspolitik. Alle Menschen müssen gleichberechtigt und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können. Dies verlangt den konsequenten Abbau aller Barrieren, die diesem Ziel entgegenstehen. Die FDP tritt dafür ein, die bisher gewährten Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihres Bürgergelds zu berücksichtigen. Um die materielle Lebensgrundlage aller Menschen, die über kein ausreichendes Einkommen verfügen, zu sichern, sollen alle steuerfinanzierten Sozialleistungen möglichst vollständig in einer einzigen Transferleistung, dem Bürgergeld, zusammengefasst werden. Für Menschen mit Behinderung bzw. deren Angehörige schlagen wir einen zusätzlichen Bürgergeldanspruch vor. Für die Bemessung sind Art und Schwere der Behinderung und der individuelle Hilfebedarf maßgebend. Zusätzlich werden der Förderbedarf und gegebenenfalls der Aufsichtsbedarf berücksichtigt. Das Bürgergeld ist ein Budget, über dessen Verwendung Menschen mit Behinderung selbst entscheiden können. Das Liberale Bürgergeld ist einfach und transparent. Es lichtet den Gesetzes- und Vorschriftendschungel. Durch die Zusammenfassung und Pauschalierung von Leistungen und ihrer Verwaltung in einer Behörde werden diejenigen vom Bürgergeld profitieren, die dies nach unserem Willen sollen: die Bedürftigen.
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B. Berufliche Teilhabe und Qualifizierung

Blinde und sehbehinderte Menschen haben es schwer, einen geeigneten Ausbildungs- oder Studienplatz zu finden und nach Ausbildungsende einen Arbeitsplatz zu bekommen. Um konkurrenzfähig zu sein, müssen sie sich maximal qualifizieren können. Dabei brauchen sie spezielle Unterstützung und Beratung. Diese können in der notwendigen Qualität nur von besonderen Experten und Know-how Zentren geleistet werden. Sicherzustellen sind deshalb:

Wir meinen, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in den Artikeln 27, 24 Abs. 5 und 26 gebietet, die oben genannten Forderungen umzusetzen.

Wir fragen Sie:

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Ergänzung:
Es ist das Ziel liberaler Bildungspolitik, mehr Gemeinsamkeiten beim Leben und Ler-nen von behinderten und nicht behinderten Schülern in allen Schul- und Ausbil-dungsformen zu suchen und zu fördern, sowie verbindlich inklusive Konzepte indivi-dueller Förderung in den Schulen vorzulegen. Übergänge und Rückschulungen sol-len zu jedem Zeitpunkt möglich sein. Daneben ist die Beschulung in speziellen För-derschulen jedoch dort beizubehalten, wo dies zum Wohle der Kinder notwendig ist. Förderschulen sollen dabei in einem Netzwerk enge Kontakte mit ihrem Umfeld und den Regelschulen pflegen. Die FDP will den Ausbau von Regel- und Förderschulen unter einem Dach und die Einrichtung von Förderschulklassen an der Regelschule forcieren, da die Vorteile beider Fördervarianten hier am besten verwirklicht werden können. Wer gemeinsam gelernt hat, wird dies auch für die Ausbildung nutzen kön-nen. Gerade im Hinblick auf die Hilfe zur Selbsthilfe ist die berufliche Eingliederung von Jugendlichen mit Behinderung besonders wichtig. Auch an den Hochschulen sind Bedingungen zu schaffen, die das Studium eines Menschen mit Behinderung zur Normalität werden lassen. Neben baulichen und anderen Maßnahmen setzen wir auf die verantwortliche Zusammenarbeit von Universitätsverwaltung, Hochschulleh-rern und Studenten, um Ideen zur individuellen Unterstützung zu entwickeln. Grund-sätzlich sind für Bildungsmaßnahmen die Länder zuständig. Die FDP wird noch im Jahr 2009 im Rahmen eines Kongresses mit den unterschiedlichen Fachverbänden und der interessierten Öffentlichkeit zusammentreten, um gemeinsam über Strate-gien und pragmatische Lösungsansätze für eine bessere inklusive Politik in Deutsch-land zu diskutieren und diese dann auch umsetzen. Die Möglichkeit zu arbeiten, idealerweise auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, gehört für die FDP zu den Kernbereichen gesellschaftlicher Teilhabe. Wo dies nicht möglich ist, sollten jedem Menschen mit Behinderung eine sinnvolle Tätigkeit in einem Integ-rationsbetrieb oder einer Werkstatt angeboten werden. Die FDP sieht vor allem die Integrationsfachdienste in der Pflicht, ihre Personalstrukturen dahingehend zu quali-fizieren, dass sie ihre Instrumente zur beruflichen Eingliederung voll ausschöpfen. Erforderlich ist der Ausbau von Fallbetreuungen im Sinne eines Case-Managements, das die berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der Teilnehmerinnen und Teil-nehmer passgenau vorbereitet und umsetzt. Dabei gilt es, die jeweils individuellen Bedarfe zu erkennen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Die FDP will mehr als Antidiskriminierungsgesetzgebung. Wir wollen eine neue Kultur der Vielfalt in der Gesellschaft. Wir begrüßen daher betriebliche „Diversity-Strategien“, die Unterschiede zwischen Arbeitnehmern als innovations- und kreativi-tätsfördernd schätzen. Die FDP setzt sich für die Förderung von Talenten und die gezielte bedarfsgenaue Förderung ein. Daher wollen wir neben der wichtigen Aufklä-rungsarbeit darüber, dass Menschen mit Behinderung meist zuverlässige und hoch motivierte Arbeitnehmer sind, die Anreize für Unternehmen, Menschen mit Behinde-rungen einzustellen, wirksam erhöhen. Staatlicher Dirigismus führt nicht weiter. Des-halb gehören alle Sondervorschriften, die Menschen mit Behinderung eigentlich die Arbeit im ersten Arbeitsmarkt erleichtern sollen, vorurteilsfrei auf den Prüfstand. Es ist zu überprüfen, ob diese Sondervorschriften die Annahme eines Arbeitsplatzes erleichtern oder eher erschweren. Gefragt sind individuelle Konzepte, die die berech-tigten Interessen von Menschen mit Behinderung und denen der Arbeitgeber zu-sammenführen.
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C. Schulbildung

Um einem blinden oder sehbehinderten Kind den Besuch der allgemeinen oder einer Förderschule zu ermöglichen, bedarf es nicht nur des Einsatzes qualifizierter Pädagogen. Es müssen hinzu kommen: Die je nach Einzelfall erforderliche Hilfsmittelausstattung, die Bereitstellung und Finanzierung von Assistenz für die Begleitung und Unterstützung, und - besonders wichtig bei sinnesbehinderten Schülerinnen und Schülern - eine adäquate Medienversorgung sowie Schulungen in Orientierung und Mobilität und in den so genannten lebenspraktischen Fertigkeiten. Die in Frage stehenden Leistungen werden von verschiedenen Trägern erbracht bei oft unklaren Zuständigkeiten. Soweit die Sozialhilfe die Leistungen trägt, wird nur ein Teil der Leistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern erbracht, für andere Leistungen gelten die niedrigen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe.

Zudem werden in den Bundesländern – je nach Gesetzes- und Finanzlage – sehr unterschiedliche Unterstützungsdienste und -umfänge bereitgestellt. Im Ergebnis folgt die schulische Bildung blinder und sehbehinderter Kinder nur zu oft dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und nicht den Fragen nach Bildungspotentialen, Qualität und Chancengleichheit.

Die derzeitige Rechtslage steht unseres Erachtens im Widerspruch zu Artikel 24 der UN-Konvention, wonach behinderte Kinder nicht wegen ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen.

Wir erkennen hier dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundes- und Länderebene.

Wir fragen sie:

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D. Schulung blinder und sehbehinderter Menschen in lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF)

In Art. 24 Abs. 3 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen heißt es: "Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erreichen."

Wir sind der Auffassung, dass Deutschland diesen von der UN-Konvention erteilten Auftrag derzeit nicht erfüllt, weil ausschließlich sozialhilfebedürftigen Behinderten eine Schulung in lebenspraktischen Fähigkeiten gewährt wird.

Im Sozialgesetzbuch IX ordnet § 26 Abs. 3 Nr. 6 zwar das "Training lebenspraktischer Fähigkeiten" den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu; jedoch sind die gesetzlichen Krankenkassen wegen des Vorbehalts des § 7 Satz 2 SGB IX zu einer entsprechenden Leistung weder verpflichtet noch bereit. Unsere Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Spitzenverbänden der Krankenkassen haben in den letzten Jahren leider keine befriedigende Lösung gebracht.

Nach wie vor erhält nur ein verschwindend kleiner Teil der jährlich neu erblindeten Menschen in Deutschland die für die gesellschaftliche Teilhabe unverzichtbare Rehabilitation.

Dies ist um so gravierender, weil 70 % der Betroffenen ihr Sehvermögen im Seniorenalter einbüßen, so dass für sie keine berufliche Rehabilitation mehr in Betracht kommt.

Wir fragen Sie:

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Ergänzung:
Menschen, die im Laufe ihres Lebens ihre Sehfähigkeit verlieren, haben eine immens große Umstellung ihrer Lebensgewohnheiten zu meistern und es erfordert ein intensives Training, um im Alltag zurechtkommen zu können. Deshalb ist darauf hinzuwirken, dass im Rahmen medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen auf die besonderen Belange Blinder und Sehbehinderter eingegangen wird. Die Finanzierung eines Trainings lebenspraktischer Fähigkeiten ist allerdings keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Vielmehr müsste die Unterstützung Bedürftiger als gesamtge-sellschaftliche Aufgabe angesehen werden. Im Hinblick auf die Herausforderungen, die auch die demografische Entwicklung an unsere sozialen Sicherungssysteme ins-gesamt stellt, bedarf die genaue Prioritätensetzung der weiteren gesellschaftspolitischen Diskussion.

E. Taubblinde und Hörsehbehinderte

Taubblinde und hörsehbehinderte Menschen, die sich besonderer Kommunikationsformen bedienen und/oder zur Informationsvermittlung auf spezielle Dolmetscher angewiesen sind, haben bei Behörden und Gerichten und im Gesundheitsbereich Anspruch auf die gebotenen Hilfen. Jedoch im privaten Bereich, das heißt im alltäglichen Leben und in der Freizeit, beschränkt sich der Anspruch gemäß § 57 SGB IX auf Einsätze "aus besonderem Anlass" und dieser Anspruch steht auch nur sozialhilfebedürftigen Betroffenen zu.

Dagegen fordert Art. 19 der UN-Konvention die Gewährleistung der "persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist."

Wir fragen Sie:

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Ergänzung:
Mit der Ratifikation des UN-Behindertenrechtsübereinkommens sind wir in der Stär-kung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Die FDP steht uneingeschränkt hinter den Zielen der Konvention, warnt aber davor, es einfach bei der Ratifikation zu belassen. Nach Angabe der Bun-desregierung können Menschen mit Behinderungen keinen subjektiven Rechtsan-spruch aus der Konvention ableiten. Deshalb bedarf es einer sorgfältigen und öffent-lichen Überprüfung und Diskussion der politischen, rechtlichen und sozialen Realität in Bund und Ländern. Auf Grundlage der Ergebnisse müssen konkrete Schritte zur Umsetzung der Konvention eingeleitet werden. Menschen mit Behinderungen müs-sen an der Umsetzung beteiligt werden. Sie sind mündige und kompetente Partner. Ihr Wunsch- und Wahlrecht muss bei der Umsetzung der Konvention im Vordergrund stehen. Für eine tatsächliche Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft fordert die FDP ein prinzipiell und flächendeckend trägerübergreifendes persönliches Budget. So können hilfebedürftige Menschen statt der Sachleistung eine nach dem Grad der Behinderung und des erforderlichen Hilfe- und Assistenzbedarfs differenzierte Geld-leistung in Anspruch nehmen. Sie sind Kunden und entscheiden selbst, welche Hilfe sie benötigen und welcher Anbieter oder welche Person die Hilfe erbringen soll. Wer dies nur eingeschränkt oder gar nicht mehr kann, muss unbürokratisch Hilfe erhalten. Anbietern werden so Anreize gesetzt, sich kundenorientiert zu verhalten sowie flexib-le und auf die speziellen Bedürfnisse ausgerichtete Angebote zu entwickeln und vor-zuhalten. Wir brauchen eine Vielzahl von Leistungserbringern aber kein staatlich gelenktes Angebot. Zum Thema staatlicher Nachteilsausgleich wird auf die Antwort zu Punkt A verwiesen.
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Ergänzung:
siehe 9.