Wahlprüfsteine der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe zur Bundestagswahl am 27. September 2009

Ausgefüllt von:
Herrn Stephan Mayer,
CSU,
Altötting

Sorgen um die Zukunft des Sozialstaats

Die gegenwärtige und voraussichtlich auch noch länger andauernde globale Banken- und Wirtschaftskrise ist eine Herausforderung an die Gesellschaft. Wird sie am Gebot der Solidarität festhalten? Wird sie diesem Gebot gerecht werden können? Bereits jetzt haben viele Mitbürger ihren Arbeitsplatz verloren oder müssen um ihn bangen. Aber auch die Menschen, die auf Hilfen und Nachteilsausgleiche angewiesen sind und entsprechende Sozialleistungen beziehen, sorgen sich. Werden sie demnächst einer rigorosen Sparpolitik zum Opfer fallen? Werden sie künftig allein gelassen?

A. Blindengeld und andere Nachteilsausgleiche

Die für blinde Menschen wichtigste Sozialleistung in Deutschland ist das (inzwischen wieder) in allen Bundesländern gewährte Landesblindengeld. Es dient dem Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen zur Finanzierung von Hilfsmitteln, von Blindenschriftbüchern und vor allem der notwendigen Assistenz im Haushalt, beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, Behördengängen, bei Reisen etc.

Die Höhe des Blindengeldes schwankt je nach Finanzkraft der Bundesländer ganz erheblich. Das halten wir für sozial ungerecht, weil die blindheitsbedingten Mehraufwendungen dem Grunde nach von Flensburg bis Garmisch sowie von Aachen bis Cottbus gleich hoch sind.

Wir fordern deshalb eine einheitliche und stabile Regelung auf Bundesebene. In diese Regelung gehört, so meinen wir, auch ein abgestuftes Blindengeld für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung, wie es zur Zeit nur in sechs Bundesländern (Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) vorgesehen ist, sowie ein Nachteilsausgleich für andere Behindertengruppen.

Wir fragen Sie:

Antwort: Ja
keine Ergänzung eingetragen
Antwort: Bundesleistungsgesetz
Ergänzung:
Seit langem setzen sich CDU und CSU für ein bedarfsdeckendes Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen ein. Jedoch müssen zunächst etliche Fragen geklärt werden, beispielsweise wie sichergestellt werden kann, dass Betroffene tatsächlich bededarfsgerechte Leistungen erhalten oder welche Leistungen in einem Teilhabesicherungsgesetz berücksichtigt werden sollen. In diesem Zusammenhang ist zu klären, ob und inwieweit das Landesblindengeld mit einbezogen werden kann, um eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen. Abgesehen von einem eigenständigen Leistungsgesetz ist es von großer Bedeutung, dass die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mehr als bisher von Leistungen unterstützt werden. Ziel ist es, in Zukunft vielmehr die Betroffenen unmittelbar zu unterstützen und weniger die Einrichtungen. Unserer Auffassung nach soll das persönliche Budget weitreichend eingesetzt werden. Auf diese Weise ist ein Höchstmaß an selbstbestimmter Teilhabe gewährt. Leider führt falsche Beratung häufig zu Bedenken vieler Betroffenen. So ist es entscheidend, die "Gemeinsamen Servicestellen" so zu gestalten, dass Betroffene endlich die bestmögliche Beratung und Unterstützung aus einer Hand erhalten.

B. Berufliche Teilhabe und Qualifizierung

Blinde und sehbehinderte Menschen haben es schwer, einen geeigneten Ausbildungs- oder Studienplatz zu finden und nach Ausbildungsende einen Arbeitsplatz zu bekommen. Um konkurrenzfähig zu sein, müssen sie sich maximal qualifizieren können. Dabei brauchen sie spezielle Unterstützung und Beratung. Diese können in der notwendigen Qualität nur von besonderen Experten und Know-how Zentren geleistet werden. Sicherzustellen sind deshalb:

Wir meinen, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in den Artikeln 27, 24 Abs. 5 und 26 gebietet, die oben genannten Forderungen umzusetzen.

Wir fragen Sie:

Antwort: Ja
Ergänzung:
Bildung ist eine lebenslange Aufgabe. Somit setzen sich CDU und CSU für eine bestmögliche, d.h. qualitativ hochwertige Förderung blinder und sehbehinderter Menschen im Studium und in der beruflichen Bildung ein. Gleiche Teilhabechancen im Bereich der Bildung dürfen nicht in der Schule enden. Ziel ist es, Studierenden mit Behinderungen die selben Chancen zu ermöglichen wie Studierenden ohne Behinderung. Dafür werden wir uns einsetzen.
Antwort: Ja
Ergänzung:
Leider ist die Arbeitsverwaltung noch immer nicht ausreichend auf sehbehinderte oder blinde Arbeitssuchende eingestellt. CDU und CSU werden sich aber dafür einsetzen, dass es in Beratung und Vermittlung kompetente Mitarbeiter geben wird. Wichtig ist es, Anträge auf Hilfen zeitnah zu bearbeiten.
Antwort: Ja
Ergänzung:
CDU und CSU haben sich in den letzten Jahren dafür eingesetzt, die Beschäftigungssituation behinderter Menschen zu verbessern, von denen auch blinde und Menschen mit Sehbehinderungen profitieren. Beispielsweise haben wir einen Beschäftigungszuschuss voran getrieben, durch den auch viele langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz bekommen haben. Auch haben wir uns dafür eingesetzt, dass Integrationsämtern mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, mit denen sie schwerbehinderten Menschen zu einem Arbeitsplatz verhelfen und zeitgleich Arbeitsplätze sichern können. Auch zu nennen sind weitere Maßnahmen, wie ein erhöhter Ausbildungsbonus für neugeschaffene Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung und erhörte Gutscheine für die Vermittlung schwerbehinderter Arbeitssuchender.

C. Schulbildung

Um einem blinden oder sehbehinderten Kind den Besuch der allgemeinen oder einer Förderschule zu ermöglichen, bedarf es nicht nur des Einsatzes qualifizierter Pädagogen. Es müssen hinzu kommen: Die je nach Einzelfall erforderliche Hilfsmittelausstattung, die Bereitstellung und Finanzierung von Assistenz für die Begleitung und Unterstützung, und - besonders wichtig bei sinnesbehinderten Schülerinnen und Schülern - eine adäquate Medienversorgung sowie Schulungen in Orientierung und Mobilität und in den so genannten lebenspraktischen Fertigkeiten. Die in Frage stehenden Leistungen werden von verschiedenen Trägern erbracht bei oft unklaren Zuständigkeiten. Soweit die Sozialhilfe die Leistungen trägt, wird nur ein Teil der Leistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern erbracht, für andere Leistungen gelten die niedrigen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe.

Zudem werden in den Bundesländern – je nach Gesetzes- und Finanzlage – sehr unterschiedliche Unterstützungsdienste und -umfänge bereitgestellt. Im Ergebnis folgt die schulische Bildung blinder und sehbehinderter Kinder nur zu oft dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und nicht den Fragen nach Bildungspotentialen, Qualität und Chancengleichheit.

Die derzeitige Rechtslage steht unseres Erachtens im Widerspruch zu Artikel 24 der UN-Konvention, wonach behinderte Kinder nicht wegen ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen.

Wir erkennen hier dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundes- und Länderebene.

Wir fragen sie:

Antwort: Ja
Ergänzung:
CDU und CSU stehen für eine gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung. Dafür muss es selbstverständlich werden, dass Kindern mit Behinderung ein gleichberechtigter Zugang zu Regelkindergärten und Regelschulen gewährleistet ist.
Antwort: Nein
Ergänzung:
Bildung ist und bleibt für CDU und CSU Ländersache. In manchen Bereichen wächst jedoch die Notwendigkeit, in zentralen Handlungsfeldern nationale Ziele und abgestimmte Maßnahmen von Bund und Ländern zu verabreden. Wir wollen daher den Dialog mit den Ländern suchen und über eventuelle Möglichkeiten einer gemeinschaftlichen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung sprechen.

D. Schulung blinder und sehbehinderter Menschen in lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF)

In Art. 24 Abs. 3 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen heißt es: "Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erreichen."

Wir sind der Auffassung, dass Deutschland diesen von der UN-Konvention erteilten Auftrag derzeit nicht erfüllt, weil ausschließlich sozialhilfebedürftigen Behinderten eine Schulung in lebenspraktischen Fähigkeiten gewährt wird.

Im Sozialgesetzbuch IX ordnet § 26 Abs. 3 Nr. 6 zwar das "Training lebenspraktischer Fähigkeiten" den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu; jedoch sind die gesetzlichen Krankenkassen wegen des Vorbehalts des § 7 Satz 2 SGB IX zu einer entsprechenden Leistung weder verpflichtet noch bereit. Unsere Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Spitzenverbänden der Krankenkassen haben in den letzten Jahren leider keine befriedigende Lösung gebracht.

Nach wie vor erhält nur ein verschwindend kleiner Teil der jährlich neu erblindeten Menschen in Deutschland die für die gesellschaftliche Teilhabe unverzichtbare Rehabilitation.

Dies ist um so gravierender, weil 70 % der Betroffenen ihr Sehvermögen im Seniorenalter einbüßen, so dass für sie keine berufliche Rehabilitation mehr in Betracht kommt.

Wir fragen Sie:

Antwort: Nein
Ergänzung:
Die Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten ist aus unserer Sicht eine Aufgabe des bundeseinheitlichen Leistungsgesetzes. Hierbei muss die Frage geklärt werden, ob die Finanzierung über Steuern erfolgt oder über Sozialversicherungsbeiträge.

E. Taubblinde und Hörsehbehinderte

Taubblinde und hörsehbehinderte Menschen, die sich besonderer Kommunikationsformen bedienen und/oder zur Informationsvermittlung auf spezielle Dolmetscher angewiesen sind, haben bei Behörden und Gerichten und im Gesundheitsbereich Anspruch auf die gebotenen Hilfen. Jedoch im privaten Bereich, das heißt im alltäglichen Leben und in der Freizeit, beschränkt sich der Anspruch gemäß § 57 SGB IX auf Einsätze "aus besonderem Anlass" und dieser Anspruch steht auch nur sozialhilfebedürftigen Betroffenen zu.

Dagegen fordert Art. 19 der UN-Konvention die Gewährleistung der "persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist."

Wir fragen Sie:

Antwort: Nein
Ergänzung:
Bei der Einführung eines neuen Merkzeichens stellt sich die Frage, inwieweit es die Position des Betroffenen verbessert. Schon heute können taubblinde Menschen zum Beispiel die mit dem Markenzeichen "Bl" und "Gl" verbundenen Nachteilsausgleiche geltend machen. Aus Sicht der CDU und CSU sollte gemeinsam mit den Betroffenen überlegt werden, welche gezielten Maßnahmen über die Merkzeichen "Bl" und "Gl" hinaus mehr Teilhabe taubblinder Menschen zu ermöglichen. Diese Nachteilsausgleiche wären dann auch in einem Bundesleistungsgesetz zu regeln.
Antwort: Ja
keine Ergänzung eingetragen