Wahlprüfsteine der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe zur Bundestagswahl am 27. September 2009

Ausgefüllt von:
Herrn Dr. Sascha Raabe,
SPD,
180

Sorgen um die Zukunft des Sozialstaats

Die gegenwärtige und voraussichtlich auch noch länger andauernde globale Banken- und Wirtschaftskrise ist eine Herausforderung an die Gesellschaft. Wird sie am Gebot der Solidarität festhalten? Wird sie diesem Gebot gerecht werden können? Bereits jetzt haben viele Mitbürger ihren Arbeitsplatz verloren oder müssen um ihn bangen. Aber auch die Menschen, die auf Hilfen und Nachteilsausgleiche angewiesen sind und entsprechende Sozialleistungen beziehen, sorgen sich. Werden sie demnächst einer rigorosen Sparpolitik zum Opfer fallen? Werden sie künftig allein gelassen?

A. Blindengeld und andere Nachteilsausgleiche

Die für blinde Menschen wichtigste Sozialleistung in Deutschland ist das (inzwischen wieder) in allen Bundesländern gewährte Landesblindengeld. Es dient dem Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen zur Finanzierung von Hilfsmitteln, von Blindenschriftbüchern und vor allem der notwendigen Assistenz im Haushalt, beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, Behördengängen, bei Reisen etc.

Die Höhe des Blindengeldes schwankt je nach Finanzkraft der Bundesländer ganz erheblich. Das halten wir für sozial ungerecht, weil die blindheitsbedingten Mehraufwendungen dem Grunde nach von Flensburg bis Garmisch sowie von Aachen bis Cottbus gleich hoch sind.

Wir fordern deshalb eine einheitliche und stabile Regelung auf Bundesebene. In diese Regelung gehört, so meinen wir, auch ein abgestuftes Blindengeld für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung, wie es zur Zeit nur in sechs Bundesländern (Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) vorgesehen ist, sowie ein Nachteilsausgleich für andere Behindertengruppen.

Wir fragen Sie:

Keine Antwort
Ergänzung:
Ich halte die bundesweite Einführung eines bedarfsgerechten Teilhabegeldes, für die wir uns in unserem Regierungsprogramm aussprechen, für eine sehr gute Lösung. Für uns ist zentral, dass die Leistungen zur Teilhabe dem Menschen folgen und nicht umgekehrt. Diesen Grundsatz müssen wir nachhaltig verfolgen.
keine Antwort
Ergänzung:
Ich finde es gut, dass wir in der SPD die Bestrebungen die bestehenden Gesetze zu einem einheitlichen und einkommensunabhängigen Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung zusammenzufassen, befürworten und unterstützen.

B. Berufliche Teilhabe und Qualifizierung

Blinde und sehbehinderte Menschen haben es schwer, einen geeigneten Ausbildungs- oder Studienplatz zu finden und nach Ausbildungsende einen Arbeitsplatz zu bekommen. Um konkurrenzfähig zu sein, müssen sie sich maximal qualifizieren können. Dabei brauchen sie spezielle Unterstützung und Beratung. Diese können in der notwendigen Qualität nur von besonderen Experten und Know-how Zentren geleistet werden. Sicherzustellen sind deshalb:

Wir meinen, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in den Artikeln 27, 24 Abs. 5 und 26 gebietet, die oben genannten Forderungen umzusetzen.

Wir fragen Sie:

Keine Antwort
Ergänzung:
Menschen mit Behinderung gleiche Chancen zu ermöglichen ist für mich und meine Partei ein zentrales Anliegen. Alle Menschen müssen an unserer Gesellschaft gleichberechtigt aktiv teilhaben und einbezogen werden. Natürlich gehört auch die Gleichstellung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung dazu, wenn man eine inklusive Gesellschaft erreichen will. Wir werden uns daher auch weiterhin nachdrücklich dafür einsetzen, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Die Aus- und Weiterbildung über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss ist für jeden Berufstätigen unerlässlich. Für Weiterbildungsmöglichkeiten sollten meiner Ansicht nach dem einzelnen Unterstützungsangebote, wie etwa das Meister-BAföG, gemacht werden. Generell werden wir uns engagieren, um die Beschäftigungssituation behinderter Menschen insgesamt weiter zu verbessern. Ich bin der Ansicht, dass hier ein entscheidender Punkt die Unterstützung behinderter Menschen beim Übergang von der Berufsausbildung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist.
Keine Antwort
Ergänzung:
Den Weg der Vereinheitlichung des Rechts für Menschen mit Behinderung wollen wir weitergehen. Ich halte es für sehr sinnvoll, dass die SPD in der kommenden Legislaturperiode prüfen will, wie die Zuständigkeiten vereinfacht werden können. Denn unser Ziel ist, dass die Menschen die Leistungen aus einer Hand erhalten. Den Ausbau gemeinsamer Servicestellen zu unterstützen und Kooperationen mit den verschiedenen Rehabilitationsstellen zu stärken erscheinen mir dabei als effektive Wege. Eine bundesweite, flächendeckende Regelung ist dabei sinnvoll. Nur dort, wo dies nicht zu leisten ist, sollten parallele Stellen entstehen.
Keine Antwort
Ergänzung:
Meiner Ansicht nach sollten erfolgreiche berufliche Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen auch weiterhin finanziell gefördert werden. Durch die Finanzierung müssen die Träger der Einrichtungen auch künftig einen gewissen Spielraum haben, um Modelle nach Ihrem Ermessen individuell anzupassen und weiterzuentwickeln, denn dies ist meiner Ansicht nach für ein erfolgreiches Arbeiten dieser Einrichtungen notwendig.

C. Schulbildung

Um einem blinden oder sehbehinderten Kind den Besuch der allgemeinen oder einer Förderschule zu ermöglichen, bedarf es nicht nur des Einsatzes qualifizierter Pädagogen. Es müssen hinzu kommen: Die je nach Einzelfall erforderliche Hilfsmittelausstattung, die Bereitstellung und Finanzierung von Assistenz für die Begleitung und Unterstützung, und - besonders wichtig bei sinnesbehinderten Schülerinnen und Schülern - eine adäquate Medienversorgung sowie Schulungen in Orientierung und Mobilität und in den so genannten lebenspraktischen Fertigkeiten. Die in Frage stehenden Leistungen werden von verschiedenen Trägern erbracht bei oft unklaren Zuständigkeiten. Soweit die Sozialhilfe die Leistungen trägt, wird nur ein Teil der Leistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern erbracht, für andere Leistungen gelten die niedrigen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe.

Zudem werden in den Bundesländern – je nach Gesetzes- und Finanzlage – sehr unterschiedliche Unterstützungsdienste und -umfänge bereitgestellt. Im Ergebnis folgt die schulische Bildung blinder und sehbehinderter Kinder nur zu oft dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und nicht den Fragen nach Bildungspotentialen, Qualität und Chancengleichheit.

Die derzeitige Rechtslage steht unseres Erachtens im Widerspruch zu Artikel 24 der UN-Konvention, wonach behinderte Kinder nicht wegen ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen.

Wir erkennen hier dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundes- und Länderebene.

Wir fragen sie:

Keine Antwort
Ergänzung:
Wir machen uns stark für eine inklusive Gesellschaft. Dazu gehört für mich der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung. Dies muss in meinen Augen zur Selbstverständlichkeit werden. Ich finde es sehr gut, dass Eltern die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob ihre Kinder eine Regelschule besuchen. Anzusetzen ist meiner Ansicht nach an dem Punkt, dass in Regelschulen die behindertengerechten Strukturen verbessert und ausgebaut werden, damit ein barrierefreies Miteinander-Lernen möglich ist.
Keine Antwort
Ergänzung:
Da Bildung generell Ländersache ist, hängt eine bundeseinheitliche Regelung von der Zusammenarbeit der Länder untereinander und der Länder mit dem Bund ab. An dieser Stelle bin ich jedoch zuversichtlich, dass ein effektives Miteinander möglich sein wird, um gemeinsam an der Umsetzung der UN-Konventionen zu arbeiten. Erfreulich finde ich, dass bereits einige Bundesländer damit begonnen haben. Dieser Weg muss konsequent weitergegangen werden. Wir haben in unserem Regierungsprogramm einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Konventionen bis 2020 festgeschrieben. Ich denke, eine möglichst einheitliche Regelung ist im Sinne aller.

D. Schulung blinder und sehbehinderter Menschen in lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF)

In Art. 24 Abs. 3 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen heißt es: "Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erreichen."

Wir sind der Auffassung, dass Deutschland diesen von der UN-Konvention erteilten Auftrag derzeit nicht erfüllt, weil ausschließlich sozialhilfebedürftigen Behinderten eine Schulung in lebenspraktischen Fähigkeiten gewährt wird.

Im Sozialgesetzbuch IX ordnet § 26 Abs. 3 Nr. 6 zwar das "Training lebenspraktischer Fähigkeiten" den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu; jedoch sind die gesetzlichen Krankenkassen wegen des Vorbehalts des § 7 Satz 2 SGB IX zu einer entsprechenden Leistung weder verpflichtet noch bereit. Unsere Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Spitzenverbänden der Krankenkassen haben in den letzten Jahren leider keine befriedigende Lösung gebracht.

Nach wie vor erhält nur ein verschwindend kleiner Teil der jährlich neu erblindeten Menschen in Deutschland die für die gesellschaftliche Teilhabe unverzichtbare Rehabilitation.

Dies ist um so gravierender, weil 70 % der Betroffenen ihr Sehvermögen im Seniorenalter einbüßen, so dass für sie keine berufliche Rehabilitation mehr in Betracht kommt.

Wir fragen Sie:

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Ergänzung:
Die Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten für behinderte Menschen hat für uns oberste Priorität. Jedoch ist dies als Pflichtaufgabe von den Krankenkassen nicht zu leisten. Diese wären damit schlichtweg überfordert. Hier erscheint mir eine Regelung über das Teilhabegeld sinnvoller. Ich bin sehr froh, dass wir mit der Verabschiedung des SGB IX ausdrücken konnten, wie wichtig die Rehabilitation behinderter Menschen für uns ist. Wir werden uns auch künftig dafür einsetzen, dass die Ziele des Gesetzes vor Ort umgesetzt werden.

E. Taubblinde und Hörsehbehinderte

Taubblinde und hörsehbehinderte Menschen, die sich besonderer Kommunikationsformen bedienen und/oder zur Informationsvermittlung auf spezielle Dolmetscher angewiesen sind, haben bei Behörden und Gerichten und im Gesundheitsbereich Anspruch auf die gebotenen Hilfen. Jedoch im privaten Bereich, das heißt im alltäglichen Leben und in der Freizeit, beschränkt sich der Anspruch gemäß § 57 SGB IX auf Einsätze "aus besonderem Anlass" und dieser Anspruch steht auch nur sozialhilfebedürftigen Betroffenen zu.

Dagegen fordert Art. 19 der UN-Konvention die Gewährleistung der "persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist."

Wir fragen Sie:

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Ergänzung:
Die Aufnahme des Merkzeichens Taubblindheit in den Schwerbehindertenausweis ist überlegenswert und eine Option. Viel wichtiger finde ich persönlich, dass Taubblinde ausreichend Unterstützung, auf die sie im besonderen Maße angewiesen sind, erhalten. Daher begrüße ich den Vorschlag, die Leistungen des Teilhabegeldes an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Keine Antwort
Ergänzung:
Taubblinde sind auf Taubblindenassistenten in besonderem Maße angewiesen. Daher ist sinnvoll, eine flächendeckende Struktur zu gewährleisten. Ich bin der Meinung, dass dort, wo noch Lücken bestehen, diese geschlossen werden müssen.